Ratgeber
Wissen rund ums Trinkgeld
Von der Frage „wie viel ist üblich" über das faire Aufteilen pro Person bis zum Trinkgeld-Knigge im Ausland und der rechtlichen Einordnung.
Grundlagen
4 BeiträgeWie viel Trinkgeld ist angemessen?
In Deutschland als Orientierung 5 bis 10 Prozent, in den USA 15 bis 20 Prozent. Wie der Prozentsatz auf den Endbetrag wirkt und wo die Grenzen liegen.
Gruppenrechnung: Trinkgeld fair teilen
Gleiche Aufteilung ist einfach, gewichtete Aufteilung gerechter. Wann sich welche Methode lohnt und was passiert, wenn die Cent nicht aufgehen.
Aufrunden statt Prozent: die alte Faustregel
In Deutschland üblich: glatter Endbetrag. Wie das mit 5 bis 10 Prozent zusammenpasst und wann es nicht klappt.
Service Charge und Trinkgeld
Service Charge ist ein Aufschlag des Restaurants, Trinkgeld geht an das Personal. Bei „service compris“ ist kein Extra-Trinkgeld nötig.
Länder
4 BeiträgeTrinkgeld in Deutschland: was üblich ist
Deutschland liegt im Mittelfeld. Die Bedienung ist im Preis enthalten, Trinkgeld bleibt freiwillig und ist kulturell üblich.
Wo wird Trinkgeld erwartet, wo ist es unüblich?
Die Trinkgeld-Kultur reicht von „sozial fest erwartet“ (USA) bis „unüblich“ (Japan). Mit Hintergründen und Reisetipps.
USA: warum Trinkgeld dort fest erwartet wird
Trinkgeld ist in den USA rechtlich freiwillig, aber fester Teil des Einkommens im Service. Tip Credit, Mindestlohn und übliche Sätze.
Asien: wo Trinkgeld unüblich ist
Guter Service gilt in Japan als Teil des Berufs. Trinkgeld kann Verlegenheit auslösen.
Recht & Abrechnung
4 BeiträgeSteuerfreies Trinkgeld: die Regelung
Freiwillig von Gästen gegebenes Trinkgeld ist beim Arbeitnehmer steuerfrei. Inhaber versteuern es als Betriebseinnahme, Service Charge ist Umsatz des Betriebs.
Trinkgeld buchhalterisch behandeln
Direktes Trinkgeld an Mitarbeiter gehört nicht zum Umsatz. Beim Pool zählen Dokumentation und Trennung von Betriebsmitteln.
Trinkgeld in der Lohnabrechnung
Steuerfreies Trinkgeld taucht in der Lohnabrechnung nicht auf. Eine ausgezahlte Service Charge ist dagegen voll abgabenpflichtiger Lohn.
Hat das Servicepersonal Anspruch auf Trinkgeld?
Trinkgeld ist freiwillig und nicht einklagbar. Eine vorab ausgewiesene Servicepauschale ist dagegen Teil des Preises.