KORREKTUREN-POLICY
Wenn etwas nicht stimmt
Wir wollen, dass die Trinkgeld-Berechnung, die Aufteilung pro Person und die Länder-Richtwerte stimmen. Falls Sie einen Fehler entdecken, melden Sie ihn.
So melden Sie einen Fehler
Per E-Mail an mateusz.viola@akara-solutions.de mit dem Betreff "Korrektur trinkgeld-berechnen.de" und folgenden Angaben:
- - Welche Seite betroffen ist (URL)
- - Was wir behaupten
- - Was richtig wäre
- - Wo die korrekte Information herkommt (Quelle)
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Was wir versprechen
- - Antwort binnen 48 Stunden bei nachvollziehbaren Hinweisen.
- - Aktualisierung der Daten binnen einer weiteren Woche, falls die Korrektur gerechtfertigt ist.
- - Transparente Dokumentation: wir tragen wichtige Korrekturen unten ein, mit Datum und Änderungstyp.
- - Dank für jeden Hinweis. Wer einen Fehler meldet, hilft allen Leserinnen und Lesern.
Korrektur-Log
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20.10.2026, Rechenkern und Inhalte (Änderungstyp: Fehlerkorrektur).
- - Rechner: Trinkgeld wird jetzt in ganzen Cent kaufmännisch gerundet; die Summe aus Rechnung und Trinkgeld stimmt immer mit dem Gesamtbetrag überein. Prozentsätze mit Nachkommastellen werden berücksichtigt, ungleiche Anteile beim Aufteilen werden angezeigt.
- - Mindestlohn: Für 2026 stand 12,82 € (Wert von 2025) in zwei Ratgebern, richtig sind 13,90 € brutto je Stunde.
- - USA: Trinkgeld ist rechtlich freiwillig, wurde aber als „Pflicht“ bezeichnet. Außerdem hieß es, Servicepersonal sei „komplett“ vom Trinkgeld abhängig; tatsächlich muss der Arbeitgeber auf den Bundesmindestlohn von 7,25 US-Dollar aufstocken.
- - Steuer: Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 51 EStG gilt für Arbeitnehmer, nicht für Inhaber. Die Aussage, Kartenzahlung gefährde die Steuerfreiheit, ist entfernt. Nicht belegte Fundstellen („BFH VI R 21/12“, „BMF-Schreiben 2014 IV C 5“, „UStG § 3b“) sind gestrichen; belegt ist BFH VI R 37/14 (Saalassistenten einer Spielbank). Das Urteil gilt nicht pauschal für Trinkgeld-Pools oder Karten-Trinkgeld; den Tronc der Croupiers beurteilt der Bundesfinanzhof anders.
- - Service Charge: Die Ratgeber widersprachen sich beim Ablehnen einer Service Charge in Deutschland. Jetzt einheitlich: Eine vorab ausgewiesene Servicepauschale gehört zum Preis.
- - Nicht belegte Quellen und Zahlen („Studien 2023“, Statista, OECD) sowie falsche Angaben zu iPhone-Rechner, TSE und Indien-Beträgen sind entfernt oder berichtigt.
- - Methodik: Beschreibung an den Rechner angepasst (Aufrunden des Gesamtbetrags, Schnellwahl 5, 10, 15, 20 %, keine Option „nur Trinkgeld aufteilen“).
- - Richtwerte: Länder- und Service-Typ-Angaben stehen jetzt an einer Stelle und werden überall übernommen. USA: 15 bis 20 % statt zuvor teils 18 bis 22 %; unbelegte Details zu Kartenterminals und zur „automatic gratuity“ sind entfernt. Lieferdienst, Taxi, Friseur, Thailand, Indien, China, Ägypten und Großbritannien stimmen auf allen Seiten überein.
- - Deutschland: Die Bedienung ist im Preis enthalten (§ 3 PAngV); die frühere Aussage, Service sei nicht im Preis enthalten, ist berichtigt. Eine nicht belegte Hamam-Aussage zur Türkei und eine nicht genutzte Quellenangabe (Auswärtiges Amt) sind entfernt.
- - Umlaute und ein Vorlagenrest in der Kopfzeile aller Ratgeber-Artikel korrigiert.
Die Seite wurde am 21.05.2026 mit Trinkgeld-Rechner, Aufteilung pro Person und Länder-Richtwerten veröffentlicht.
Wofür wir nicht zuständig sind
Bei steuer- oder arbeitsrechtlichen Einzelfällen rund um Trinkgeld (etwa Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 51 EStG oder Service-Charge) verweisen wir auf einen Steuerberater, die zuständige IHK oder das Finanzamt. Wir geben keine Steuer- oder Rechtsberatung.