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METHODIK

So rechnet der Trinkgeld-Rechner

Wie aus Rechnungsbetrag und Prozentsatz das Trinkgeld entsteht, wie pro Person fair aufgeteilt wird und woher die Länder-Konventionen kommen.

Grundformel

Das Trinkgeld ergibt sich aus dem Rechnungsbetrag und dem gewählten Prozentsatz. Der Gesamtbetrag ist die Summe aus Rechnung und Trinkgeld:

Trinkgeld = Rechnung × Prozentsatz / 100 Gesamt = Rechnung + Trinkgeld Pro Person = Gesamt / Anzahl Personen

Der Prozentsatz ist frei wählbar, auch mit Nachkommastellen (zum Beispiel 12,5 %). Komma und Punkt werden als Dezimaltrenner angenommen. Die Schnellwahl-Knöpfe bieten 5 %, 10 %, 15 % und 20 %. Statt eines Prozentsatzes lässt sich auch ein fester Trinkgeld-Betrag eingeben.

Die Berechnung läuft im Browser. Eingaben werden nicht gespeichert und nicht an uns übertragen.

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Aufteilung pro Person

Bei mehreren Personen wird der Gesamtbetrag inklusive Trinkgeld auf die Personen verteilt. Die Personenzahl muss eine ganze Zahl sein. Der Rechner rechnet in ganzen Cent, das Trinkgeld wird kaufmännisch gerundet (ab 0,5 Cent auf). Lässt sich der Gesamtbetrag nicht gleichmäßig teilen, verteilt der Rechner die übrigen Cent einzeln, sodass die Summe der Anteile genau dem Gesamtbetrag entspricht. Ungleiche Anteile zeigt er an, zum Beispiel „2 × 36,67 €, 1 × 36,66 €“.

Rundungsregeln

In der Praxis wird Trinkgeld häufig auf einen glatten Betrag aufgerundet. Der Rechner bietet optionales Aufrunden des Gesamtbetrags (Rechnung plus Trinkgeld) auf den nächsten vollen Euro. Erst danach wird auf die Personen aufgeteilt. Das Trinkgeld ergibt sich dann als Differenz zwischen aufgerundetem Gesamtbetrag und Rechnung, so bleibt nachvollziehbar, wie viel über den Prozentsatz hinaus gegeben wird. Beispiel: 47,30 € plus 10 % ergeben 52,03 €, aufgerundet 53,00 €, das Trinkgeld beträgt dann 5,70 €.

Datenbasis Länder-Konventionen

Die Richtwerte für übliches Trinkgeld sind keine gesetzlichen Vorgaben. Trinkgeld ist freiwillig; die Werte sind Orientierung, keine Pflicht. Es gibt zwei Arten von Angaben:

  • - Länderwerte (31 Länder, Stand Oktober 2026): Jede Länderseite nennt ihre Quellen (Tourismus-Stellen, Behörden, etablierte Reiseführer) und führt auf, welche Teile keine Quelle tragen. Alle anderen Seiten übernehmen diese Werte aus denselben Daten.
  • - Service-Typen (8 Typen wie Taxi, Friseur oder Lieferdienst): redaktionelle Orientierung für Deutschland. Wo eine Quelle fehlt, steht das auf der jeweiligen Seite.
  • - Deutschland 5 bis 10 Prozent, Österreich etwa 10 Prozent, Schweiz Aufrunden bis etwa 10 Prozent
  • - USA 15 bis 20 Prozent, Kanada 15 bis 20 Prozent im Restaurant: sozial erwartet, rechtlich freiwillig
  • - Spanien Aufrunden oder 5 bis 10 Prozent, Italien Aufrunden oder 5 bis 10 Prozent: kleiner Aufschlag oder Aufrunden, nicht zwingend
  • - Japan und Südkorea: Trinkgeld ist unüblich

Was wir bewusst NICHT berechnen

Der Rechner ist ein Werkzeug zur Aufteilung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Bewusst nicht abgebildet werden:

  • - Steuerliche Behandlung von Trinkgeld beim Empfänger. Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 51 EStG gilt für Arbeitnehmer und hat eigene Voraussetzungen; Inhaber versteuern Trinkgeld als Betriebseinnahme. Mehr dazu in den Ratgeber-Artikeln.
  • - Lohnabrechnung und Service-Charge: ob ein Aufschlag Umsatz des Betriebs oder Trinkgeld des Personals ist, hängt vom Einzelfall ab.
  • - Individuelle Vereinbarungen zur Verteilung von Trinkgeld innerhalb eines Teams (Tronc-Systeme).

Quellen

Verifikation

Rechts- und Steueraussagen prüfen wir gegen die genannten Primärquellen, die Richtwerte gleichen wir mit aktuellen Reise- und Branchenhinweisen ab. Bei Abweichung zwischen unserem Rechner und einer belastbaren Quelle bitten wir um Hinweis über die Korrekturen-Seite. Wir antworten in der Regel binnen 48 Stunden, eine berechtigte Korrektur setzen wir innerhalb einer weiteren Woche um.

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