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METHODIK

So rechnet der Trinkgeld-Rechner

Wie aus Rechnungsbetrag und Prozentsatz das Trinkgeld entsteht, wie pro Person fair aufgeteilt wird und woher die Länder-Konventionen kommen.

Grundformel

Das Trinkgeld ergibt sich aus dem Rechnungsbetrag und dem gewählten Prozentsatz. Der Gesamtbetrag ist die Summe aus Rechnung und Trinkgeld:

Trinkgeld = Rechnung × Prozentsatz / 100 Gesamt = Rechnung + Trinkgeld Pro Person = Gesamt / Anzahl Personen

Der Prozentsatz ist frei wählbar; gängige Schnellwahl-Stufen sind 5 %, 10 % und 15 %. Die Berechnung läuft vollständig lokal im Browser, es werden keine Eingaben übertragen.

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Aufteilung pro Person

Bei mehreren Personen wird der Gesamtbetrag durch die Personenanzahl geteilt. Wahlweise wird nur das Trinkgeld oder die komplette Rechnung inklusive Trinkgeld aufgeteilt. Beträge werden für die Anzeige auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet; der Rechenwert bleibt intern ungerundet, damit die Summe der Pro-Person-Beträge wieder dem Gesamtbetrag entspricht.

Rundungsregeln

In der Praxis wird Trinkgeld häufig auf einen glatten Betrag aufgerundet. Der Rechner bietet optionales Aufrunden des Gesamtbetrags auf den nächsten vollen Euro. Das zusätzlich gegebene Trinkgeld ergibt sich dann als Differenz zwischen aufgerundetem Gesamtbetrag und Rechnung — so bleibt nachvollziehbar, wie viel über den Prozentsatz hinaus gegeben wird.

Datenbasis Länder-Konventionen

Die hinterlegten Richtwerte für übliches Trinkgeld pro Land und Service-Kontext (Restaurant, Café, Taxi, Hotel, Lieferung) sind redaktionelle Orientierungswerte. Sie basieren auf etablierten Reiseführern, touristischen Branchenangaben und landesüblichen Gepflogenheiten — nicht auf gesetzlichen Vorgaben. Trinkgeld ist freiwillig; die Werte sind Empfehlung, keine Pflicht.

  • - Deutschland/Österreich/Schweiz: rund 5–10 %, oft Aufrunden auf glatten Betrag
  • - USA/Kanada: 15–20 % im Restaurant sind sozial erwartet (Service-Löhne)
  • - Südeuropa: kleiner Aufschlag oder Aufrunden üblich, nicht zwingend
  • - Japan: Trinkgeld ist unüblich und kann als unhöflich empfunden werden

Was wir bewusst NICHT berechnen

Der Rechner ist ein Werkzeug zur Aufteilung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Bewusst nicht abgebildet werden:

  • - Steuerliche Behandlung von Trinkgeld beim Empfänger (die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 51 EStG hat eigene Voraussetzungen).
  • - Lohnabrechnung und Service-Charge: ob ein Aufschlag Umsatz des Betriebs oder Trinkgeld des Personals ist, hängt vom Einzelfall ab.
  • - Individuelle Vereinbarungen zur Verteilung von Trinkgeld innerhalb eines Teams (Tronc-Systeme).

Quellen

  • - Etablierte Reiseführer (Trinkgeld-Knigge nach Land und Service)
  • - Branchenangaben aus Gastronomie und Tourismus
  • - § 3 Nr. 51 EStG (Steuerfreiheit von Trinkgeldern an Arbeitnehmer)
  • - DEHOGA-Hinweise zu Service-Charge und Trinkgeld

Verifikation

Die Richtwerte gleichen wir regelmäßig gegen aktuelle Reise- und Branchenquellen ab. Bei Abweichung zwischen unserem Rechner und einer belastbaren Quelle bitten wir um Hinweis über die Korrekturen-Seite. Wir aktualisieren binnen 48 Stunden.

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