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Ratgeber · Aktualisiert 20. Oktober 2026

Trinkgeld in Deutschland: was üblich ist

Deutschland liegt im Mittelfeld. Die Bedienung ist im Preis enthalten, Trinkgeld bleibt freiwillig und ist kulturell üblich.

Foto von Jan-Tristan Rudat

Von Jan-Tristan Rudat

Recherche und Datenpflege trinkgeld-berechnen.de

Hinweis: Redaktioneller Inhalt. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Deutschland im Mittelfeld

Deutschland liegt bei Trinkgeld zwischen den Extremen. Nicht so hoch wie in den USA (15 bis 20 Prozent), nicht so unüblich wie in Japan. Als Orientierung gelten 5 bis 10 Prozent bei zufriedenem Service.

Im Vergleich zur Nachbarschaft (laut den hinterlegten Länderdaten):

  • Schweiz: Service im Preis enthalten, Aufrunden bis etwa 10 Prozent
  • Österreich: etwa 10 Prozent
  • Frankreich: Service meist enthalten, Aufrunden oder 1 bis 2 Euro
  • Niederlande: bis etwa 10 Prozent
  • Polen: etwa 10 Prozent

Freiwillig, aber üblich

Die Bedienung ist in Deutschland im Preis der Speisekarte enthalten (Gesamtpreis nach § 3 PAngV). Trinkgeld ist freiwillig. Eine vorab ausgewiesene Servicepauschale ist dagegen Teil des Preises (siehe Trinkgeld und Service Charge).

Restaurants in Deutschland

Im Restaurant ist Aufrunden der häufigste Ansatz. Bei 14,80 Euro Rechnung „16 Euro stimmt so“ (rund 8 Prozent). Bei 47,30 Euro „50 Euro“ (rund 6 Prozent), bei zufriedenem Service eher 52 Euro (rund 10 Prozent).

Bei besonderem Anlass (Hochzeit, Jubiläum, sehr aufmerksamer Service) werden auch 15 Prozent und mehr gegeben, was Servicepersonal eher als Geschenk empfindet.

Bars, Kneipen und Cafés

In Bars und Kneipen:

  • Aufrunden auf einen glatten Betrag
  • bei aufwendigen Cocktails gern etwas mehr

In Cafés:

  • Aufrunden auf einen glatten Betrag
  • bei Bedienung am Platz darf es etwas mehr sein

Friseur, Kosmetik, Spa

Im Friseursalon:

  • Aufrunden bis etwa 10 Prozent
  • bei langen Behandlungen (Färben plus Schnitt) eher am oberen Ende

Massage und Spa:

  • Aufrunden bis etwa 10 Prozent
  • in Spa-Hotels oft über die Hotelrechnung

Taxi und Lieferdienste

Taxi: Aufrunden um 1 bis 2 Euro. Bei Hilfe mit dem Gepäck etwas mehr.

Lieferdienste: Aufrunden oder 1 bis 2 Euro. In den Apps sind oft feste Beträge vorbelegt.

Hotels

  • Gepäckträger: etwa 1 Euro pro Gepäckstück
  • Reinigungspersonal: 1 bis 2 Euro pro Nacht, in einem Umschlag mit Hinweis im Zimmer

Warum Trinkgeld in Deutschland keine Existenzfrage ist

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Stunde (ab 1. Januar 2027: 14,60 Euro). Servicepersonal bekommt also einen Lohn unabhängig vom Trinkgeld. Trinkgeld ist ein Plus und zeigt Wertschätzung, aber keine moralische Pflicht. Wer mit dem Service unzufrieden ist, darf weniger geben.

Quellen

Häufige Fragen

Was Leserinnen und Leser sonst noch fragen

Wie viel Trinkgeld in Deutschland im Restaurant?
Als Orientierung gelten 5 bis 10 Prozent oder Aufrunden auf einen glatten Betrag. Bei besonderem Anlass oder sehr gutem Service auch mehr.
Trinkgeld in deutschen Bars und Cafés?
Aufrunden auf einen glatten Betrag. Bei Bedienung am Platz oder aufwendigen Cocktails darf es etwas mehr sein.
Trinkgeld an Friseure?
Aufrunden bis etwa 10 Prozent. Bei langen Behandlungen eher am oberen Ende.
Hotelpersonal in Deutschland?
Gepäckträger: etwa 1 Euro pro Gepäckstück. Reinigungspersonal: 1 bis 2 Euro pro Nacht.
Trinkgeld bei Lieferdiensten?
Aufrunden oder 1 bis 2 Euro. In Lieferdienst-Apps sind oft feste Beträge vorbelegt.

Über den Autor

Foto von Jan-Tristan Rudat

Jan-Tristan Rudat

Recherche und Datenpflege trinkgeld-berechnen.de

Jan-Tristan Rudat verantwortet die Recherche und Datenpflege für trinkgeld-berechnen.de. Er gleicht die Trinkgeld-Konventionen der 31 erfassten Länder mit Tourismus-Stellen und etablierten Reiseführern ab und hinterlegt die Quelle je Land. Inhaltlich begleitet er die Ratgeber zu Länder-Unterschieden und zur Differenzierung nach Service-Typ. Die Inhalte sind redaktionelle Aufbereitung öffentlicher Quellen und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Reiseberatung.

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Hinweis zur Nutzung dieses Artikels

Dieser Artikel wurde von der Redaktion von trinkgeld-berechnen.de aus öffentlichen Quellen (EStG § 3 Nr. 51, BGB, Auskünfte von Tourismus-Stellen, öffentliche Reiseführer) zusammengetragen. Wir sind keine Anwälte, Steuerberater oder Reise-Experten.

Bei konkreten arbeitsrechtlichen, steuerlichen oder kulturellen Fragen sind ein Steuerberater, eine Lohnsteuerhilfe oder vor Reisen die jeweilige Botschaft / aktuelle Reiseführer die richtigen Quellen.

Stand: Oktober 2026. Gesetze, Steuersätze und Gepflogenheiten können sich ändern. Bei Diskrepanzen zwischen Artikel und amtlicher Quelle gilt die amtliche Quelle.

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