Autor
Eike-Christian Ramcke
Geschäftsführung und Freigabe der rechtlichen Hinweise trinkgeld-berechnen.de
Über
Eike-Christian Ramcke ist Geschäftsführer der AKARA Solutions GmbH und gibt die Hinweise zu Steuer- und Arbeitsrecht in den Ratgebern von trinkgeld-berechnen.de redaktionell frei. Die Texte bleiben allgemeine Information: Sie ordnen ein, was öffentlich dokumentiert ist, und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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Ratgeber von Eike-Christian
4 BeiträgeSteuerfreies Trinkgeld: die Regelung
Freiwillig von Gästen gegebenes Trinkgeld ist beim Arbeitnehmer steuerfrei. Inhaber versteuern es als Betriebseinnahme, Service Charge ist Umsatz des Betriebs.
Trinkgeld buchhalterisch behandeln
Direktes Trinkgeld an Mitarbeiter gehört nicht zum Umsatz. Beim Pool zählen Dokumentation und Trennung von Betriebsmitteln.
Trinkgeld in der Lohnabrechnung
Steuerfreies Trinkgeld taucht in der Lohnabrechnung nicht auf. Eine ausgezahlte Service Charge ist dagegen voll abgabenpflichtiger Lohn.
Hat das Servicepersonal Anspruch auf Trinkgeld?
Trinkgeld ist freiwillig und nicht einklagbar. Eine vorab ausgewiesene Servicepauschale ist dagegen Teil des Preises.